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Foto: Susann Schulz
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grau starrt der Himmel
eine einsame Krähe wiegt sich
im nackten Geäst
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Mai 11, 2013 by liane
Foto: Susann Schulz
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grau starrt der Himmel
eine einsame Krähe wiegt sich
im nackten Geäst
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Alle auf dieser Website veröffentlichten Texte und Bilder unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Die Urheberrechte liegen bei den jeweiligen Autoren.
Alle auf www.eitelkunst.de publizierten Inhalte dürfen nur nach Absprache mit den Autoren verwendet werden (kopieren, ausdrucken, zitieren).
Bitte nutzen Sie für nähere Informationen oder Anfragen hierzu das Kontaktformular.
Satzung
Vereinssatzung
1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Eitel Kunst e.V. – eine Sammlung unDichter“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Königs Wusterhausen.
3. Der Verein soll im Vereinsregister geführt werden.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.“
5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
2. Ziele und Aufgaben
1. Der Eitel Kunst e.V. ist ein Zusammenschluss von Autoren und Autorinnen sowie anderer Literaturinteressierter.
2. Der Verein wird durch die Organisation von Werkstätten, Lesungen und anderen literaturbezogenen Veranstaltungen sowie durch die Herausgabe von Publikationen vor allem junge Literatur öffentlich wirksamer machen. Zur
Unterstützung gemeinnütziger Anliegen will er ebenfalls solche Veranstaltungen initiieren.
3. Der Verein stellt sich die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen eine Vereinszeitschrift herauszugeben und diese an die Mitglieder zu verteilen und weiteren Interessenten zugänglich zu machen.
4. Das Zusammenwirken mit anderen künstlerischen Genres soll durch gemeinsame
Projekte gefördert werden.
5. Der Verein bemüht sich um Kontakte und den Austausch mit ähnlichen Gruppen und
Vereinigungen im nationalen und internationalen Maßstab. Er strebt weiterhin eine Zusammenarbeit mit Einzelpersonen und Vereinigungen, die auf einzelnen Gebieten gleiche Interessen verfolgen, an. Der Kinder- und Jugendarbeit gilt darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit.
3. Mitgliedschaft
1. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Unterstützung der Ziele des Vereins gemäß § 2.
2. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden. Unabhängig davon können natürliche
und juristische Personen aufgenommen werden, die die Voraussetzung des Abs. 1. erfüllen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages.
3. Zusätzlich können passive Mitglieder ohne Stimmrecht aufgenommen werden.
4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen seine Entscheidung kann die Mit-gliederversammlung angerufen werden. Der Vorstand ist verpflichtet, dafür dem Betroffenen Termin
und Ort der nächsten Mitgliederversammlung so schnell wie möglich zu übermitteln.
4. Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet – außer durch den Tod des Mitgliedes oder Erlöschen des Vereins -
durch Austritt oder Ausschluss.
2. Der Austritt ist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand bis jeweils zum Quartal-sende
zu erklären.
3. Der Ausschluss wird vom Vorstand beschlossen, wenn ein Mitglied
• gegen die satzungsmäßigen Ziele des Vereins verstößt, oder
• mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages drei Monate nach Mahnung im Rückstand ist.
4. Gegen seine Entscheidung kann unter Berücksichtigung von § 7 die Mitgliederver-sammlung
angerufen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
5. Bei Austritt oder Ausschluss bestehen keine finanziellen Ansprüche.
5. Finanzen
1. Der Eitel Kunst e.V. finanziert sich aus Beiträgen seiner Mitglieder, Fördermitteln verschiedener
Institutionen, aus Spenden, Förderbeiträgen, den Erlösen von Veranstaltungen und Publikati-onen
des Vereins und seiner Arbeitsgruppen.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird jährlich von der Mitgliederversammlung festge-setzt. Der
Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist innerhalb des ersten Quartals zu entrichten.
6. Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind
• Die Mitgliederversammlung
• Der Vorstand und
• Die Arbeitsgruppen
7. Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand
mindestens einmal jährlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist
binnen eines Monats einzuberufen, wenn die Mitglieder es fordern.
2. Der Vorstand lädt schriftlich oder auf elektronischem Wege zur ordentlichen Mitglieder
-versammlung mit einer Frist von mindestens einem Monat unter gleichzeitiger Bekanntgabe
der Tagesordnung ein. Über die Behandlung von Anträgen, die nicht mit der Einladung
angekündigt wurden, entscheidet die Mitgliederversammlung.
Prinzipiell angekündigt werden müssen:
• Satzungsänderungen
• Wahlen
• Die Vereinsauflösung
• Der Ausschluss von Mitgliedern
3. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln
der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
Falls eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, muss nach 4 Wochen erneut eine
Mitgliederversammlung stattfinden. Diese ist unabhängig von der Zahl der erschienen Mit-glieder
beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
4. Die schriftliche oder elektronische Stimmenabgabe an ein Vorstandsmitglied ist bei begründeter Abwesenheit zu in der Einladung veröffentlichten eindeutigen Fragestellungen möglich. Die Stimmenabgabe muss der Mitgliederversammlung vorliegen oder bekannt sein.
5. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für eine Satzungsänderung oder eine Veränderung der Vereinsziele (§2) ist eine Zweidrittel-mehrheit erforderlich. Es erfolgt jeweils eine freie und offene Abstimmung.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Ergebnisniederschrift festzu-halten,
die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
7. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
• Entgegennahme des Berichts des Vorstandes über die Tätigkeit des Vereins im
abgelaufenen Geschäftsjahr, über die Jahresabrechnung und über die geplanten
Aktivitäten des Vereins,
• Beschlussfassung über die Entlastung des alten Vorstandes,
• Wahl des Vorstandes,
• Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
• Bestätigung bzw. Auflösung von Arbeitsgruppen (z.B. Redaktion) mit Verantwortlichkeit,
• Herausgabemodus der Vereinszeitschrift
• weitere eingebrachte Anträge.
8. Arbeitsgruppen
1. Arbeitsgruppen und Beauftragte können vom Unternehmen zur Wahrnehmung von
Vereinsaufgaben vorläufig eingerichtet oder bestellt werden. Sie müssen von der
Mitgliederversammlung bestätigt werden.
2. Arbeitsgruppen sind der Mitgliederversammlung und dem Vorstand rechenschafts-pflichtig.
9. Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, die direkt gewählt werden:
• Vorsitzender,
• Stellvertreter,
• Schriftführer und
• Kassierer
2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von einem Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmit-glied
ist auf Beschluss des Vorstandes alleinvertretungsberechtigt.
4. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder muss die Vertrauensfrage gestellt werden. Macht sich eine Neuwahl erforderlich, muss innerhalb von 4 Wochen eine Mitgliederversammlung anberaumt werden. Hierzu sind alle Mitglieder einzuladen.
10. Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine besonders zu berufende Mitglieder-
versammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfähigkeit gilt § 7.
2. Das Vermögen wird der Gemeinde Wildau mit der Auflage zur Anschaffung von neuen
Büchern in der Gemeindebibliothek Wildau vermacht.
3. Der Vorstand ist für die Meldung der Auflösung unter Vorlage des Auflösungsbeschlusses
verantwortlich.
Königs Wusterhausen, 15.Juni 2002
Dann müsste es ja heißen: einsam die Kräh‘ wiegt sich. Aber wie Lars sagte, zählen die Japaner gar keine Silben…? Bzw. unser Silben zählen ist nur ein notdürftiger Ersatz? Das wäre dann wie bei den Griechen. Betonte und unbetonte Silben im Gedicht sind meines Wissens auch nur ein Ersatz für etwas anderes…
Nur ein kleiner Hinweis: Es sind sogar zwei Silben zu viel!
grau starrt der Himmel (5)
eine einsame Krähe wiegt sich (9)
im nackten Geäst (5)
Guten Morgen ihr fleißigen Verseschmiede 🙂
Herzlichen Dank für das viele Feedback! Ich bin ziemlich verblüfft, muss ich sagen.
An den lieben Erklärbär 😉 : Mir ist durchaus bewusst, dass in diesem Haiku eine Silbe zu viel ist – nur leider hab ich keine andere Lösung erdenken können, ohne das Bild zu zerstören – und das war mir schon wichtig. Also hab ich mir gedacht: es sieht zwar aus wie ein Haiku, tut aber nur so. 😉
…. goldbrauner Broiler wiegt sich einsam…. im nackten Geäst…. 😀 jajaja! 😛
Ideenfinder: Ja, du hast Recht, ein Titel sollte ich mir wirklich noch einfallenlassen… Einen bedeutungsschweren…
Ideensucher II: Deine Silbenlösung gefällt mir gut! Danke schön 🙂
Ideensucher II an Mia: gibt es bald eine Neufassung des Haiku? Dann könnten wir noch einmal in die Diskussion gehen :-=)
Ich bin sprachlos.
Warum genau? Das es überhaupt so viele Reaktionen gibt? 🙂 Liane
Ach, Liana, bist Du auch noch auf? Wie schön!
Ich habe bei Jenny ein Foto gesehen, das noch freundlicher wirken könnte, als das jetzige Banner. Empfindsame Seelen bekommen sonst noch womöglich morbide Gedanken, wie ich einem Kommentar entnehmen konnte. Nun habe ich zwecks Rechteabklärung (des Fotos)nachgefragt und auch Artikel für die Veröffentlichung in den Planungsstatus versetzt usw. Es gibt immer was zu tun. 🙂
Supi! Guti Nachti … oder sollte man lieber sagen „Gut Nächtle“? — aber das kommt im Berliner Raum nicht so gut an, wie ich jetzt hörte…
Sag es wie Du magst. Wir sind doch Weltbürger. 🙂 Buonanotte! oder Iyi geceler! od Good night! Liane
Die nackte Krähe erinnert mich an einen Goldbroiler, aber ich finde, ich sollte lieber nicht mehr darüber nachdenken, sonst geht es dem schönen Haiku noch an den Kragen. Anders gesagt, ich bin kurz vor dem Abkippen in den unernsten Teil. Und dieser schöne Haiku verdient was anderes: ein Atmen, eine Bewegung, wie ein Pinselstrich, der flüchtig scheint, aber dennoch genau platziert wurde…
Andreas, das sind Bilder die Du da aufrufst, die bekommt man nicht mehr so schnell aus dem Kopf. Aber Maria hätte sicher auch ihren Spaß an dem Geblödel. 🙂
Ich bin nicht Andreas, ist bin der Gewiegte! Ach, und was ich bei dieser Gelegenheit mal sagen wollte: ich war noch nie soviel beim Kopfrechnen wie jetzt!
Sorry, Gewiegter da ist etwas durcheinander geraten. Berechnest Du noch, was die Krähe ohne Federn wiegt? Liane
Oh Wiegender!
Wie schwer wiegt Dein Einwand!
Ich weise es nicht von der Hand:
Eine nackte Krähe scheint unbekannt.
an den Ideensucher II:
„die Krähe wiegt sich einsam“ käme dem Sprachgefühl noch mehr entgegen. Noch dringender würde man gern erfahren, wie viel eine Krähe eigentlich wiegt:
„die Krähe wiegt 2 Kilo“
das ist es, bingo. jetzt muss nur noch die autorin zustimmen…
Wiegender an Versucher: kennst Du eine nichtgefiederte Krähe?
Na, ist doch ganz einfach: eine einsame Krähe wiegt sich –> einsam die Krähe wiegt sich
Erledigt 🙂
Nur dass das „wiegt sich“ gerade zu viel ist, nach der reinen Haikulehre dürfte sie das nicht, denn das sind Silben 8 und 9, die regelwidrig hinzuzufügen sicher durch die einmalige poetische Idee gerechtfertigt scheint, die man sich eben auf der Zunge zergehen lassen kann, so man ein Wiegender ist.
Ansonsten, wenn also keine nennenswerte poetische Idee vorliegt, gilt weiter 5, 7, 5.
Gräulicher Himmel:
die gefiederte Krähe
vor nacktem Geäst
Mich spricht vora llem der Kontrast an: in der ersten Zeile Starre, in der zweiten Zeile Bewegung, und das nicht irgendwie, sondern wiegend. Wiegend! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen….
Ja, und? Irgendwie fehlt hier was. Der tiefere Sinn z.B., den man dem Haiku vielleicht mit einer bedeutungsgeladenen Überschrift geben könnte.